Bestimmung des Skelettalters und Berechnung der voraussichtlichen Körperendlänge
Das Knochenalter (Skelettalter) deckt sich normalerweise mit dem chronologischen Alter eines Kindes oder Jugendlichen.
Entwicklungsstörungen
Bei Entwicklungsstörungen (z.B. Hoch- oder Kleinwuchs) kann das Knochenalter vom tatsächlichen Alter (chronologischen Alter) abweichen.
Bein-Achsen-Abweichungen
Für die Korrektur der Beinachsen ist die Bestimmung des Skelettalters notwendig.
Beinlängendifferenz
Bein unterschiedlicher Beinlänge muss die verbliebene Wachstumspotenz durch die Skelettalterbestimmung und die voraussichtliche Körperendlänge notwendig.
Knochenalterbestimmung
Bei der Knochenalterbestimmung handelt es sich um ein objektives Verfahren, um den Entwicklungsstand und die spätere Erwachsenengröße eines Heranwachsenden zu bestimmen.
Bein-Achsen-Abweichung
Zur Bein-Achsen-Begradigung ist die Bestimmung des Knochenalter notwendig, um das noch verbleibende Wachstum in den Wachstumsfugen zu bestimmen. Hierdurch kann der richtige Zeitpunkt für den operativen Eingriff (invasive Hemi-Epiphysiodese) festgelegt werden.
Hierzu wird die aktuelle Version der Methode nach Thanner und Whitehouse (RUS - Methode - Radius, Ulna, short bones (1, 3 und 5 Strahl), die TW20 - Methode (zu den RUS - Knochen werden 7 Handwurzelknochen zusätzlich bestimmt) und die Carpals (es werden lediglich die Handwurzelknochen bestimmt) angewendet.
Dabei wird anhand einer Röntgenaufnahme der linken Hand ein computergestützter Vergleich mit einem großen Normalkollektiv durchgeführt. Das Verfahren kann ab einem Alter von ca. 5 Jahren eingesetzt werden.
Erforderlich sind Angaben zum Geschlecht (männlich/weiblich), derzeitigen Alter und der aktuellen Körpergröße des Kindes. Bei Mädchen ist anzugeben, ob bereits die Regelblutung eingesetzt hat. Die Auswertung der Röntgenaufnahme der linken Hand mit Bestimmung des Knochenalters und der prospektiven Endlänge kann in der Regel nicht sofort erfolgen. Die Benachrichtigung über das Endergebnis erfolgt in jedem Fall zeitnah.
Kosten
Das Verfahren ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) enthalten. Die Abrechnung dieser Wunschleistung mit Röntgenbild, schriftlicher Auswertung und Befundbericht erfolgt nach der aktuellen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 99€. Die privaten Krankenkassen (PKV) bezahlen die Untersuchung üblicherweise anstandslos.